Kosten

Aktuell kann ich meine Behandlungen nur mit privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfestelle abrechnen. Ntürlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen.

Behandlungskosten:

Alle Leistungen meiner Praxis werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Entsprechend der Empfehlung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) wende ich den Steigerungsfaktor 3,0 an. Dies entspricht für eine Therapiestunde (à 50 min) 131,16 €. Bei entsprechender Begründung (z.B. erhöhter Zeitaufwand oder besonderer Schweregrad bzw. Komplexität der Erkrankung und Aufwand der Behandlung) kann das Stundenhonorar entsprechend der GOP bis zum 3,5 fachen Satz gesteigert werden. 


Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe und einige private Krankenversicherungen im Regelfall den Faktor 2,3 (100,55 €) erstatten. Das höhere Stundenhonorar wird leider nicht in jedem Fall in voller Höhe übernommen, sodass Sie  für den möglicherweise entstehenden Differenzbetrag selbst aufkommen müssten. 


Erstattung der Kosten durch Ihre Versicherung bzw. die Beihilfestelle für Beamte:

Das notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze können sich je nach Versicherung  bzw. Versicherungstarif unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über Ihre Vertragskonditionen, um Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung zu vermeiden. Formulare für die Beantragung der Psychotherapie stellt Ihnen Ihre Versicherung zur Verfügung. Ich bin Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen und beim Ausfüllen der Antragsunterlagen gerne behilflich.


Terminabsagen:

Ich arbeite nach dem Bestellsystem, d.h. der mit Ihnen vereinbarte Termin ist für Sie reserviert, sodass keine Wartezeiten entstehen. Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage, d.h. mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Bei kurzfristigeren Absagen muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 80€ in Rechnung stellen, wenn ich den Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben kann. Dieses Ausfallhonorar wird Ihnen von der Beihilfe bzw. Ihrer Versicherung nicht erstattet.


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