Kosten

Aktuell rechne ich ausschließlich mit privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe ab. Auch für Selbstzahler ist eine Behandlung möglich. Heilfürsorgeberechtigte Patientinnen und Patienten (z. B. Polizei oder Bundeswehr) können psychotherapeutische Behandlungen häufig auch in Privatpraxen in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen zur Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Kostenträger. Gerne informiere ich Sie hierzu im persönlichen Kontakt.


Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) entsprechend den aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer (Faktor 2,3).


Die Kosten werden von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und der Heilfürsorge in der Regel übernommen. Da die Vertragsbedingungen je nach Tarif unterschiedlich sein können, empfehle ich Ihnen, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung zu klären.


Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zum Antragsverfahren und beim Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen.